Sie sind Hauseigentümer?
Nutzen Sie jetzt ihre Einsparpotenziale
Sie sind Hausbesitzer und haben mehrere Tausend Euro in Ihre neue und effiziente Heizungsanlage investiert und möchten damit Ihre Energiekosten nachhaltig senken?
Sie verschwenden aber immer noch wertvolle Energie, da Ihre Anlage nicht vollständig gedämmt ist?
Sie möchten Ihren Verpflichtungen aus dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) nachkommen und Mängelmeldungen bei der Heizungsabnahme (bei Neueinbau) oder im Rahmen der Feuerstättenschau (alle 3 1/2 Jahre) durch den Schornsteinfeger vermeiden (GEG §97 Abs. 1 und 2)?
Was müssen Sie beachten?
Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Zweck des Gesetzes ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb (§1 GEG) und die Festlegung der Verantwortlichkeiten.
§ 8 Verantwortliche
(1) Für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes ist der Bauherr oder Eigentümer verantwortlich, soweit in diesem Gesetz nicht ausdrücklich ein anderer Verantwortlicher bezeichnet ist. (2) Für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes sind im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungskreises auch die Personen verantwortlich, die im Auftrag des Eigentümers oder des Bauherren bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden oder der Anlagentechnik in Gebäuden tätig werden.
§ 69 Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armature
Werden Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen erstmalig in ein Gebäude eingebaut oder werden sie ersetzt, hat der Bauherr oder der Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass die Wärmeabgabe der Rohrleitungen und Armaturen nach Anlage 8 begrenzt wird.
§ 108 Bußgeldvorschrifte
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig (...) 7. entgegen § 69, § 70 oder § 71 Absatz 1 nicht dafür Sorge trägt, dass die Wärmeabgabe oder Wärmeaufnahme dort genannter Leitungen oder Armaturen begrenzt wird,(...) (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 9 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 10 bis 17 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
Ventile im Heizungskeller sind nicht isoliert
Hoher Energieverlust!
Ventile und Leitungen gemäß Vorgaben
des GEG 2020 isolieren
Kein Energieverlust!
Warmwasser-Installation im ungedämmten Zustand. Aufgrund des Strömungswiderstandes entsteht der größte Wärmeverlust am Ventil, da hier die Warmwassertemperatur durch den Widerstand der Rohrleitung und die wechselnden Strömungsbedingungen stärker sinkt. Besonders bei längeren Leitungswegen oder bei unzureichend isolierten Rohren kann dieser Effekt erheblich sein und zu einem unnötigen Energieverlust führen.
Durch den Einsatz von vela[clip] wird der Wärmeverlust am Ventil auf ein Minimum reduziert. Das innovative System sorgt dafür, dass die Wärme effizienter im Rohrsystem gehalten wird, indem es die Wärmebrücken an den kritischen Stellen, wie den Ventilen, minimiert. Mit der speziell entwickelten Technologie von vela[clip] wird die Dämmung direkt an der Quelle des Wärmeverlusts angebracht, wodurch die Temperatur des transportierten Warmwassers über längere Strecken konstant bleibt.
Eine ganzheitliche Wärmedämmung und Kälteisolierung gemäß dem GebäudeEnergieGesetz (GEG) sowie der DIN 1988 sorgt für eine effiziente Nutzung der Energie und eine Reduktion von Wärme- und Kälteverlusten im gesamten Rohrsystem. Durch die konsequente Anwendung dieser Normen wird nicht nur der Wärmeverlust an den kritischen Stellen wie Ventilen und Verbindungen minimiert, sondern auch die gesamte Heiz- und Kühltechnik des Gebäudes optimiert.